Information zum Infrastrukturbereitstellungsbeitrag

Aushängezeitraum: 11.01.2024

Ab dem 1. Jänner 2023 sind bestimmte unbefristete unverbaute Baugrundstücke mit einem Flächenausmaß von mehr als 500 m² jährlich Gegenstand eines Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrages.

Mehr dazu findet ihr im folgenden Informationsschreiben.