Hundehaltung

Meldepflicht

Alle Bürger, welche in Hollersbach einen Hund halten oder für länger als einen Monat in Pflege nehmen, sind spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Hollersbach (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, welche sichtbar am Halsband zu tragen ist. 


Hundekot - bitte richtig entsorgen 

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel möglich. 


Leinenpflicht

In Hollersbach wurde im Jahr 2022 eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche verordnet. 

Außerhalb dieser Bereiche ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.


hundeleine

Allgemeine Information

Hundeleinenverordnung 2022

Anmeldungsformular

Info Land Salzburg - Hundehaltung