"GEBÜHRENBREMSE" - Einmaliger Zuschuss

Veröffentlichungsdatum02.08.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienNeuigkeiten
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Der Bund und das Land Salzburg gewähren einen finanziellen Zuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen.

Dieser Zweckzuschuss ("Gebührenbremse") wird bei der Vorschreibung der Müllgebühren für das 3. Quartal 2024 in Form einer Gutschrift berücksichtigt.

Jeder Gebührenzahler erhält daher im 3. Quartal 2024 eine entsprechende Gutschrift auf die Vorschreibung der Bereitstellungsgebühr.

Bei allfälligen Fragen steht euch unser Amtsleiter Manfred Knapp unter +43 6562 8113-14 gerne zur Verfügung!